29. Juni 2019 Videoüberwachung am ArbeitsplatzVideoüberwachung am ArbeitsplatzVideoüberwachung öffentlich zugänglicher Geschäftsbereiche ist nur dann zulässig, wenn sie- zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dient - für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und- bei einer Abwägung der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen als angemessen angesehen werden kann- und derartig erhobene Daten unverzüglich gelöscht werden, nämlich dann, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich... Weiterlesen